31. März 2021
31. März 2021
Ab 1. April 2021 gilt die neue Automatikregel. Anders als bisher erhalten dann alle, die ihre Fahrerlaubnisprüfung in einem Pkw mit Automatik absolvieren unter bestimmten Voraussetzungen die Fahrerlaubnis für die Klasse B ohne Beschränkung auf Automatikfahrzeuge. Sie können anschließend auch Pkw mit Schaltgetriebe fahren.
Die neue Regelung kann auch angewendet werden, wenn man bereits im Besitz einer Fahrerlaubnis der Klasse B mit Beschränkung auf Automatikfahrzeuge ist.
Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) sieht die neue Regel kritisch. In einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf hatte er bereits seine Bedenken geäußert: Es ist nicht wissenschaftlich erwiesen, dass in den vorgesehenen zehn Fahrstunden ausreichend Kompetenzen für das sichere, verantwortungsbewusste und umweltbewusste Fahren erworben werden können.
Die Befürchtung: Es nehmen zu viele Fahranfänger und Fahranfängerinnen ohne ausreichende Fahrpraxis mit Pkw mit Schaltgetriebe am Straßenverkehr teil. Das kann Unfallrisiken bergen, z.B. wenn in komplexen Situationen der falsche Gang gewählt oder weil nicht rechtzeitig und automatisiert geschaltet wurde.
 
Stellungnahme des DVR zur Automatikregel
10. Juli 2020 | PDF
Julia Fohmann
Tel.: +49 (0)30 2266771-30
Fax: +49 (0)30 2266771-29
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