Acht Umweltinstitutionen aus Deutschland stehen für eine nachhaltige Entwicklung. Mit spannenden Themen klären das Umweltbundesamt und Co. über die Umwelt auf.

Notwendigkeit verschiedener Umweltinstitutionen

Bundesämter, Bundesanstalten und Räte fördern und fordern mehr Nachhaltigkeit in Deutschland und Europa. Sie beschäftigen sich aktiv mit der Entwicklung moderner Schutzmaßnahmen, klären auf, verfassen Gesetzesentwürfe und untersuchen Missstände. Im Fokus der Institutionen stehen die heutige Umwelt, der Naturschutz und der Erhalt unserer natürlichen Ressourcen – für unsere und alle nachfolgenden Generationen. Die Einrichtungen haben einen signifikanten Einfluss auf nationaler und internationaler politischer Ebene, wodurch viele Fortschritte erreicht werden. Für den Verbraucher sind verschiedene Studien, Tipps für den aktiven Natur- und Umweltschutz von großem Interesse. Ebenso die zahlreichen Publikationen, die teilweise erschrecken, andererseits informieren und mit Ratschlägen für den Alltag gespickt sind. Für die umweltschützende Privatperson rücken die Institutionen jedoch in den Hintergrund. Vordergründig beschäftigt sich der Bürger mit Umweltschutzorganisationen.

Welche Umweltinstitutionen gibt es in Deutschland?

Deutschlandweit agieren verschiedene staatliche Umwelteinrichtungen. Einen hohen Bekanntheitsgrad hat das Umweltbundesamt. Die wissenschaftliche Behörde mit Hauptsitz in Dessau-Roßlau beobachtet und bewertet den Umweltzustand mit mehr als 1.600 Mitarbeitern unterschiedlicher Fachdisziplinen. Das Amt berät die Politik und ist an der Erarbeitung verschiedener Gesetzesentwürfe beteiligt. Auch internationale Einrichtungen, wie die WHO (Weltgesundheitsorganisation) oder die Umweltagentur Europa, arbeiten gemeinsam mit dem UBA, welches bei Umweltthemen als Vertreter für Deutschland steht. Das Umweltbundesamt ist jedoch auf die Zusammenarbeit mit weiteren Umweltinstitutionen angewiesen. An dieser Stelle sind beispielsweise das Bundesamt für Naturschutz, das Bundesamt für Strahlenschutz, die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe oder die Bundesanstalt für Gewässerkunde zu erwähnen. Darüber hinaus gibt es in Deutschland die wichtige Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, den Umweltrat sowie den wissenschaftlichen Beirat der Bundesregierung für globale Umweltveränderungen.

Warum gibt es Umweltinstitutionen?

Erste Institutionen pro Umwelt gibt es hierzulande seit 1971. Deutschland nahm damit eine wichtige Vorreiterrolle in puncto Umweltschutz und Naturschutz ein. Zum damaligen Zeitpunkt wurde ein Sachverständigenrat für Umweltfragen gegründet. 1974 folgte schließlich das Umweltbundesamt. 1986 das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit und 1993 das Bundesamt für Naturschutz. Ein wesentlicher Grund für die Gründung der Institutionen war die Einführung des Politikfeldes „Umweltpolitik“. Als Industrieland wiesen umweltintensive Sektoren vor allem ab der Nachkriegszeit ein enormes Wachstum auf. In der Folge stellten sich verschiedene Umweltprobleme ein, die sich rasch, wie in anderen Teilen von Europa und in weiteren Industrieländern, zuspitzten. Die damalige SPD-/FDP-geführte Regierung erkannte die negative Entwicklung und handelte schnell aber überraschend. In der Folge wurde ein detailliertes Umweltprogramm mit verschiedenen Zielsetzungen und einem Gesetzgebungsfahrplan erstellt, welches in erster Konsequenz die Einführung unterschiedlicher Kompetenznetzwerke (entsprechende Institutionen) forderte.

Gesetze für die Umwelt dank Umweltbundesamt und Co.

Umweltinstitutionen aus Europa und Deutschland haben die Entwicklung der Umweltpolitik bereits nachhaltig beeinflusst. Verschiedene Gesetze konnten auf Bundesebene verankert werden. Noch heute geht es darum, die Gesetzgebungen weiter zu entwickeln und zu differenzieren. 1972 wurde beispielsweise das Abfallbeseitigungsgesetz eingeführt. 1974 folgte das zentrale Bundesimmissionsschutzgesetz für die Luftreinhaltung. Weiter gibt es seit 1976 das Bundesnaturschutzgesetz und seit 1980 das Chemikaliengesetz. Mit Verzögerungen wurde 1998 das Bundesbodenschutzgesetz eingeführt. Es finden permanent verschiedene Ausarbeitungen statt, die sich auf neuste wissenschaftliche Erkenntnisse berufen. Die Institutionen für unsere Umwelt sind wichtige Entscheidungsträger für einen aktiven Natur- und Umweltschutz in Deutschland, Europa und global.