TOP-THEMEN EEG 2021 Corona-Krise Kohleausstieg
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Das Oberverwaltungsgericht hat Klimaschützern nach langem Kampf Recht gegeben: Das Steinkohlekraftwerk Datteln 4 hätte an diesem Standort nicht gebaut werden dürfen – der Bebauungsplan ist unwirksam. Doch das Kraftwerk bleibt vorerst in Betrieb.
30.08.2021 – Der Bau des Steinkohlekraftwerks am Dortmund-Ems-Kanal begann 2007, zunächst durch den Energiekonzern E.ON und dann Nachfolger Uniper. Aufgrund etlicher Pannen und fehlender Genehmigungen war lange nicht klar, ob das Kraftwerk mit einer Leistung von 1000 Megawatt jemals in Betrieb gehen würde.
Doch schließlich setzte sich die Kohlelobby mit einem fadenscheinigen Deal durch und Mitte 2020 ging der Kohlemeiler ans Netz – trotz starker öffentlicher Proteste und gegen die Empfehlung der Kohle-Kommission. Datteln 4 ist damit das einzige Kohlekraftwerk in Deutschland, das trotz politischer Vereinbarung zum Kohleausstieg noch in Betrieb ging. Ein großer Teil des Kohlestroms geht an die Deutsche Bahn.
Der nordrhein-westfälische Landesverband des Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat schließlich Klage eingereicht – und endlich einen ersten Erfolg. Das Oberverwaltungsgericht Münster hat nun der Normenkontrollbeschwerde des BUND NRW gegen den Bebauungsplan für das seit 15 Jahren umstrittene Steinkohlekraftwerk Datteln 4 stattgegeben.
Die Richter stellten nun fest, dass der Bebauungsplan unwirksam ist. Der Regionalverband hätte bei seiner Planung zudem Alternativen beachten müssen, etwa die Errichtung eines Gaskraftwerks, das „geringere Anforderungen an den Raum und weniger Umweltauswirkungen“ mit sich bringe, machten die Richter deutlich.
Das Kraftwerk geht aber nach der Gerichtsentscheidung (noch) nicht vom Netz – denn sie betrifft nicht die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks. Die Klimaschützer freuen sich dennoch über den ersten Erfolg.
„Das ist ein ganz wichtiger Sargnagel für das Projekt Datteln 4“, kommentierte BUND NRW-Geschäftsleiter Dirk Jansen die mühsam erkämpfte Entscheidung.
Das Urteil korrigiere klare politische Fehlentscheidungen, so BUND-Chef Olaf Brandt. „Es ist auch eine schallende Ohrfeige für den Unions-Kanzlerkandidat und CDU-Chef Armin Laschet.“ Der NRW-Ministerpräsident hatte sich wiederholt öffentlich für die Inbetriebnahme des Steinkohlekraftwerks Datteln 4 starkgemacht.
Dabei sei der Betrieb des Kraftwerks gar nicht mit den neuen Zielen des verschärften Klimaschutzgesetzes vereinbar, so der BUND. Laschet bleibt indes auf Kohlekurs. Seine Klüngeleien mit dem Kohlekonzern RWE hatte die Umweltorganisation Greenpeace erst vor kurzem aufgedeckt.
„Die Klage gegen Datteln 4 war doppelt erforderlich“, sagt der BUND. Schon vor zwölf Jahren war klar, dass der Standort in unmittelbarer Nähe zur Wohnbebauung ungeeignet ist. Ein erster Bebauungsplan wurde bereits 2009 vom Oberverwaltungsgericht für unwirksam erklärt. Doch die damalige Entscheidung des OVG wurde einfach unter den Tisch gekehrt, und stattdessen ein neuer Bebauungsplan aus dem Hut gezaubert – den der Rat der Stadt Datteln im Mai 2014 verabschiedete, ohne etwas an dem problematischen Standort zu ändern.
Auf dem Bebauungsplan fußt auch die immissionsschutzrechtliche Genehmigung des Kraftwerks, gegen welche der BUND ebenfalls Klage eingereicht hat. Der Umweltverband hofft auf den nächsten Erfolg: „Sobald die Aufhebung des Bebauungsplanes durch das Gericht rechtskräftig ist, muss dem Betreiber Uniper die emissionsrechtliche Genehmigung entzogen und das Kraftwerk stillgelegt und zurückgebaut werden“, ist für Brandt klar. na
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