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von MDR-Wirtschaftsredaktion
Stand: 03. Juli 2021, 05:00 Uhr
Das Einwegplastik-Verbot soll vor allem den Müll in den Weltmeeren verringern. Wir haben mit Sonia Grimminger vom Umweltbundesamt darüber gesprochen, wann welche Produkte wann auch aus dem Alltag verbannt sein werden.
Seit dem 3. Juli gilt das Einwegplastik-Verbot. Was erhoffen Sie sich davon?
Sonia Grimminger: Damit werden in Deutschland verschiedene Einweg-Produkte, die aus Kunststoff bestehen, verboten. Es können auch noch Abverkäufe stattfinden. Aber letztendlich werden sie aus den Regalen verschwinden. Das ist auf jeden Fall ein guter Ansatz, weil diese neuen Vorgaben erstmalig auf Funde in der Umwelt abzielen. Mit den neuen Vorgaben werden nur Einwegkunststoff-Produkte adressiert, die am häufigsten an europäischen Stränden gefunden wurden. Das macht über 80 Prozent der Abfälle aus, die dort an den Stränden waren, wie Styropor, Getränkebecher oder auch Essens-Behältnisse.
Aber auch Produkte, die unsachgemäß über die Toilette entsorgt werden, wie zum Beispiel Wattestäbchen, werden jetzt verboten. Andere Produkte werden mit einer Kennzeichnung belegt. Das heißt, ab 3. Juli müssen bestimmte Produkte wie Getränkebecher, aber auch Hygieneprodukte wie Tampons und Feuchttücher gekennzeichnet werden. Da soll darüber aufgeklärt werden, was durch diese unsachgemäße Entsorgung mit der Umwelt geschieht. Wir hoffen natürlich, dass dadurch der Verbrauch sinkt, aber auch, dass weniger davon in der Umwelt landen.
Viele Einwegplastikprodukte sind ab dem 3. Juli in der EU verboten. Dazu zählen etwa Trinkhalme oder Teller aus Plastik sowie To-go-Becher aus Styropor.
Sind von dem Verbot auch Importe aus dem Ausland betroffen?
Sonia Grimminger: Ja, sobald in den Mitgliedstaaten der EU, also auch bei uns in Deutschland, diese Einweg-Kunststoffprodukte, die jetzt ab dem 3. Juli nicht mehr in den Regalen zu finden sein sollen, in den Verkehr gebracht werden, gibt es eine Geldstrafe.
Wird es weitere Produkt-Verbote in der Zukunft geben?
Sonia Grimminger: Bis 2027 muss diese Richtlinie von der EU-Kommission überarbeitet werden. Die Mitgliedstaaten müssen zum Beispiel melden, welche Substitutionseffekte es gab: Ob zum Beispiel Einweg-Kunststoffprodukte durch Einwegpappprodukte ersetzt wurden oder ob tatsächlich eine Verbrauchsminderung stattfand. Das heißt, dass verstärkt wiederverwendbare Produkte verwendet werden und deswegen weniger Abfälle anfallen. Dadurch kann es auch zukünftig dazu kommen, dass Einwegprodukte, die jetzt bisher nicht verboten sind oder bei denen keine Vorgaben zur Verbrauchsminderung bestehen, vielleicht zukünftig auch betroffen sein werden – wenn beispielsweise ersichtlich würde, dass hauptsächlich durch Aluminium ersetzt wird, das ja eine schlechte Ökobilanz hat. Es ist wichtig, dass wir in Richtung wiederverwendbarer Verpackungen und Produkte steuern, nicht in Richtung anderer Einwegprodukte.
Welche Zielvorgaben gibt es?
Sonia Grimminger: Es gibt bei der EU-Richtlinie die Vorgabe, dass eine Verbrauchsminderung stattfinden muss für Einweggetränkebecher aus Kunststoff und für Einweg-Essens-Behältnisse. Diese muss bis 2026 von Deutschland erreicht werden. Das wird in Deutschland mit einer Mehrweg-Angebotspflicht ab 2023 umgesetzt. Das bedeutet: Dort, wo ich Getränke oder Essen für unterwegs kaufe, bekomme ich auch ein Mehrwegbehältnis angeboten, nicht nur das gleiche Angebot in Einweg. Außerdem ist es gleichzeitig auch möglich, dass ich ein eigenes Gefäß mitbringen kann, um Getränke oder das Essen einfüllen zu lassen. Durch diese Pflicht wird es diese Mehrwegangebote in Deutschland dann wirklich flächendeckend geben.
Wie ist die Bereitschaft unter den Verbrauchern?
Sonia Grimminger: Wir haben leider keine Daten dazu, wie viele Menschen dazu bereit sind. Es gibt ja auch immer diese Diskrepanz, dass bei solchen Umfragen gefragt wird, ob denn die Bereitschaft besteht, zum Beispiel im Unverpackt-Laden einzukaufen oder auch unterwegs den eigenen Getränkebecher zu verwenden. Im Alltag ist es dann doch vielleicht aufwendiger und es setzen weniger Menschen um als geplant. Ich denke, die Bereitschaft ist da. Es gibt ein großes Interesse daran, vor allem Meeresmüll zu vermeiden, weil die Informationen dazu überall verfügbar sind. Viele Menschen macht es sehr betroffen, dass wir so viel Meeresmüll haben.
Wann werden die verbotenen Produkte aus dem Alltag verschwunden sein?
Sonia Grimminger: Es gibt natürlich noch Restbestände. Der Umstieg kann nicht von heute auf morgen geschehen. Es ist ja noch produziert worden. Und vielleicht gibt es auch noch Ansammlungen in Restaurants, die durch den Lockdown geschlossen hatten und jetzt erstmal noch den Rest abverkaufen müssen. Aber die Produkte werden verschwinden. Es kann bei einzelnen noch ein paar Jahre dauern. Aber andere sind zum Beispiel bereits jetzt darauf eingestellt und haben schon Alternativen geschaffen. Spätestens in ein paar Jahren werden wir diese Produkte wirklich nicht mehr sehen.
Was ist mit beschichteten Produkten?
Sonia Grimminger: Papierverpackungen – wenn wir bei Getränkebechern oder auch bei Essens-Behältnissen bleiben – sind in der Regel mit Kunststoff beschichtet. Sie fallen auch unter die neuen Vorgaben und werden je nach Beschaffenheit verboten oder müssen gekennzeichnet werden.
Auch gibt es Verpackungen, die mit biologisch abbaubaren Kunststoffen beschichtet sind. Das suggeriert, dass sie zusammen mit der Pappe, abgebaut werden können. Auch sie fallen unter die Richtlinie, ebenso wie Trinkbecher, die innen mit biologisch abbaubaren Kunststoffen beschichtet sind.
Der Hintergrund: Biologisch abbaubare Kunststoffe lassen sich nicht besonders schnell abbauen. Da kommt es auf die Bedingungen an, die der Umwelt herrschen, wie feucht oder warm es ist. Der Abbau kann mehr als zwei Jahre dauern. Ein weiterer Nachteil ist, dass es sich dabei auch wieder um Einwegvarianten handelt. Wir wollen dahin kommen, dass wir weniger verbrauchen und weniger Abfälle in der Umwelt haben. Da bieten natürlich auch Papp- oder Papierprodukte, ob beschichtet oder nicht, keinen Vorteil.
Stehen die Zeichen auf Mehrweg?
Sonia Grimminger: Wir sind noch ganz am Anfang. Wir haben einige gute Mehrwegsystem-Anbieter in Deutschland, die schon Essensverpackungen und Getränkebecher anbieten. Wir haben aber noch nicht so viele Rückgabemöglichkeiten. Bisher muss ich zum Beispiel zum Restaurant zurück, um die Verpackungen abzugeben. Ich denke, dass durch die Mehrweg-Angebotspflicht ab 2023 und auch schon vorher durch die Ausbreitung dieser Systeme bessere Rückgabemöglichkeiten geschaffen werden. Es muss einfacher werden, Mehrweg zu benutzen. Ich denke, dass wir da auch hinkommen werden. Tatsächlich haben auch schon gute Anbieter in Deutschland, wo ich den Becher als Zugpendler beim nächsten Bahnhof abgeben kann und nicht mit zur Arbeit nehmen muss. Dadurch wird es zukünftig einfacher werden, sodass mehr Verbraucher dieses Angebot nutzen können.
Wie unterscheiden sich Einwegbecher und Mehrwegbecher in der Umweltbilanz?
Sonia Grimminger: Wir haben vom Umweltbundesamt eine Studie durchführen lassen, bei der vergleichende Umweltbilanzen zwischen Einweg- und Mehrweg-Getränkebechern erstellt wurden. Unter bestimmten Kriterien – so das Ergebnis – reichen schon zehn Umläufe. Das heißt, der Becher muss zehnmal gespült und wieder befüllt werden, um besser als Einweg abzuschneiden. Das ist nicht besonders viel. Am besten ist es aber, wenn er bis zu 25 Mal wiederbefüllt wird. Dann schneidet er besser ab als Einweg.
Es gibt mittlerweile vom Umweltzeichen „Blauer Engel“ eine Zertifizierung für Mehrwegbecher-Systeme. Dort ist die Vorgabe, dass bis zu 500 Spülzyklen geschafft werden müssen. Das ist im Vergleich zu 25 Spülzyklen eine wirklich hohe Zahl.
Der Juli bringt viel Neues für Verbraucher: Das Verbot für Einweg-Plastik kommt, die Homeoffice-Pflicht endet und für Online-Glücksspiele werden Konten für Spieler Pflicht. Mehr dazu und weitere Neuerungen gibt es hier.
Quelle: MDR
Dieses Thema im Programm: MDR FERNSEHEN | MDR AKTUELL | 02. Juli 2021 | 19:30 Uhr
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